Terminabsagen und nicht wahrgenommene Termine


Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins - auch telefonisch - gehen Sie mit uns einen "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen" ein.
Die erbrachten Heilmittelleistungen werden den Patienten persönlich in Rechnung gestellt.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Montag - Freitag) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Patienten, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorab - abzusagen.

Sollten Sie versäumen oder nicht rechtzeitig Ihre Termine absagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB in Rechnung zu stellen